Barrierefreie Websites – Was uns 2025 mit dem BFSG erwartet

13. November 2023
Philipp Pistis
Barrierefreie Websites – Was uns Juni 2025 mit dem BFSG erwartet
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Barrierefreie Websites werden in den nächsten beiden Jahren ein Dauerbrenner sein.

Falls du dich wunderst, wie wir auf diese Prognose kommen: Sie entstammt nicht einer Kristallkugel. Der Grund ist vielmehr eine gesetzliche Neuerung, die beim Erstellen und Betreiben einer Internetpräsenz für frischen Wind sorgt.

Am 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) in Kraft treten.

Demnach müssen Webseiten, die elektronische Dienstleistungen und Produkte anbieten, einheitliche Standards erfüllen. Andernfalls drohen Strafen. 

Doch so weit muss es ja gar nicht erst kommen.

Wir haben für dich einen umfassenden Guide erstellt, der dir all deine Fragen rund um barrierefreie Websites beantworten wird. Praktische Tipps für die Umsetzung inklusive!

So bist du für die Gesetzesänderung gewappnet und kannst wirklich all deinen Besuchern ein optimales und inklusives Erlebnis bieten.

Wichtiger Hinweis: Wir haben dir die folgenden Informationen zwar mit großer Sorgfalt sowie bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität, Richtigkeit oder Verlässlichkeit übernehmen wir jedoch nicht. Bitte lass dich bei individuellen Rechtsfragen von einem Rechtsanwalt beraten.

Die wichtigsten Fakten über Websites ohne Barrieren auf den Punkt gebracht

  • Barrierefreie Informationstechnik – vor allem Websites – sind aktuell relevanter denn je.
  • Das liegt daran, dass ab dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft tritt.
  • Mit dem BFSG setzt Deutschland nach einer Übergangsphase die Anforderungen des europäischen Referenzrahmens, dem European Accessibility Act, auf nationaler Ebene um.
  • Das Gesetz richtet sich an alle, die über das Internet Dienstleistungen anbieten, wie z.B. Betreiber von Webshops oder
  • Ziel ist, mehr als 10 Millionen Behinderten, älteren Personen und Nicht-Muttersprachlern mit motorischen, kognitiven oder sensorischen Einschränkungen den Umgang mit digitalen Informationen zu erleichtern.
  • Das gelingt in Form von Websites, die allen Personen einen reibungslosen Zugang zu Webinhalten bieten, unabhängig von etwaigen Beeinträchtigungen.
  • Um einen Internetauftritt behindertengerecht zu gestalten, ist eine Reihe an Maßnahmen notwendig. Dazu gehören zum Beispiel eine übersichtliche Strukturierung der Inhalte sowie die Verwendung einfacher Sprache und leicht lesbarer Texte.

Was ist eine barrierefreie Website überhaupt?

Vom schrillen Piepton in der Telefonleitung zum allgegenwärtigen 5G – das Internet ist über die letzten Jahrzehnte zu unserem treuen Begleiter geworden.

Auf dem Handy, Laptop und Tablet nutzen wir es zum Arbeiten, Einkaufen, Kommunizieren oder einfach nur zum Zeitvertreib. Und erleben es dabei als Selbstverständlichkeit.

Ganz so selbstverständlich ist das Surfen im Netz allerdings nicht für jeden. Mehr als 10 % der Menschen in Deutschland können das Internet nicht ohne Komplikationen nutzen.

Grund hierfür sind zumeist körperliche, technische oder gestalterische Einschränkungen, die den Nutzern den Umgang mit Webinhalten erschweren.

Doch wie für viele Probleme auf der Welt gibt es auch für dieses eine passende Lösung: barrierefreie Websites.

Eine solche Internetpräsenz zeichnet sich dadurch aus, dass sie für alle Menschen problemlos zugänglich und bedienbar ist. Unabhängig von etwaigen Einschränkungen.

Für wen ist ein leicht zugänglicher Webauftritt relevant?

Das Internet hat sich in den letzten beiden Jahrzehnten kontinuierlich zu einem essenziellen Dreh- und Angelpunkt für die meisten unserer Aktivitäten entwickelt.

Sei es auf der Arbeit, beim Tätigen einer Überweisung, bei der Navigation von A nach B oder wenn du einfach nur mit Freunden kommunizieren möchtest – gefühlt geht nichts mehr ohne das World Wide Web.

Doch was auf der einen Seite ein Segen ist, ist auf der anderen ein Fluch. Zumindest für jene, für die das Nutzen des Internets eine Herausforderung darstellt.  Dazu gehören allein in Deutschland die rund 7,8 Millionen Menschen, die eine schwere Behinderung haben. Hinzu kommen weitere 2,8 Millionen Menschen mit einem leichten Behinderungsgrad.

Das äußert sich unter anderem in Form von:

  • Sehbehinderungen, wodurch die Personen Schwierigkeiten haben, Elemente wie Texte, Bilder, Formularfelder und Buttons zu erkennen.
  • Fehlendes Sehvermögen, weshalb die erblindeten Personen bei der Nutzung von Websites auf spezielle Textversionen der Inhalte angewiesen sind, die sie über Sprachassistenten wiedergeben können.
  • Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit, was für Betroffene die Wiedergabe von Audio- und Videoformaten auf Webseiten unmöglich macht, wenn keine Untertitel hinterlegt sind.
  • Motorische Behinderungen, wodurch Menschen mit Bewegungseinschränkungen Internetauftritte nur mit entsprechenden Hilfsmitteln bedienen können.
  • Kognitive Behinderungen, die die Wahrnehmung und das Verständnis von Webinhalten beeinträchtigen.

Das sind allerdings nicht die einzigen Formen von Einschränkungen, die Menschen beim Nutzen des Internets erleben können. Weitere Beispiele sind:

  • Ein höheres Alter, durch das Schwierigkeiten im Umgang mit Websites auftreten können.
  • Körperliche oder geistige Limitationen durch Krankheiten oder Unfallfolgen.
  • Verständnishürden, die für Nicht-Muttersprachler auftreten.

Nicht zuletzt sei auch erwähnt, dass auch all jene, die keinerlei dauerhaften oder temporären Behinderungen oder Einschränkungen haben, Probleme bei der Nutzung von digitalen Inhalten erleben können. Starker Umgebungslärm, vollgepackte Hände oder grelles Sonnenlicht auf dem Display sind hier nur einige von vielen möglichen Szenarios.

Ist eure Website schon barrierefrei?

Gerne beraten wir euch in einem kostenfreien Erstgespräch und worauf zu achten ist.

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Wann ist eine Website barrierefrei?

Eine Webpräsenz ist nur dann barrierefrei zugänglich, wenn sie wirklich für alle Personen nutzbar ist.  Aber was genau heißt das im Klartext?

Der wohl bekannteste Referenzrahmen hierfür sind die WCAG, die Web Content Accessibility Guidelines. Sie wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) erstellt und gelten als internationaler Standard für die hindernisfreie Gestaltung von Webinhalten. Die Richtlinien werden kontinuierlich erweitert. Während für das 4. Quartal 2023 die Veröffentlichung einer neuen Version geplant ist, ist derzeit noch die Version WCAG 2.1 gültig. Grob zusammengefasst, definiert das W3C die Zugänglichkeit von Websites über 4 Faktoren:

  • Wahrnehmbarkeit
    Ein Internetauftritt sollte Informationen so präsentieren, dass sie bestmöglich von jedem Nutzer wahrgenommen werden können. Das gelingt beispielsweise, indem sich Textgrößen anpassen lassen, Alternativtexte und Untertitel zur Verfügung stehen sowie einzelne Informationen hör- und sichtbar gemacht werden können.
  • Verständlichkeit
    Die Inhalte einer Webseite müssen so aufbereitet sein, dass idealerweise jeder sie versteht. Entsprechend sollte nicht nur auf unnötige Fachbegriffe, Abkürzungen und Fremdwörter verzichtet werden. Auch die Lesbarkeit der Texte ist entscheidend. Vor allem dann, wenn diese mithilfe eines Assistenz-Tools laut vorgelesen werden.
  • Bedienbarkeit
    Die Usability eines Webangebots wird unter anderem dadurch bestimmt, ob die gewünschten Informationen über verschiedene Devices wie beispielsweise die Tastatur erreichbar sind. Für Interaktionen mit Bedienelementen auf einer Website sollte Usern genügend Zeit zur Verfügung stehen. Weiterhin sollte die Navigation so gestaltet sein, dass Anwender sich dank hinterlegter Link-Texte, Überschriften, Meta Descriptions und der Struktur ohne Weiteres selbst zurechtfinden.
  • Robustheit
    Dahinter verbirgt sich die Frage, ob eine Onlinepräsenz mit gängigen Hilfsmitteln wie assistierende Ausgabegeräte oder Webbrowser kompatibel ist. Das ist unter anderem davon abhängig, welche Programmiersprache verwendet wird und ob hierbei eine korrekte Syntax vorliegt.

Welche Gesetze regeln eine Webseite ohne Hindernisse?

Die WACG bilden schon seit Längerem das Fundament für die europäische und damit auch die deutsche Gesetzgebung rund um die barrierefreie Webgestaltung.

Doch neben diesem Richtwerk gibt es eine weitere Verordnung, die das Thema behindertengerechte Informationstechnik noch relevanter macht: der European Accessibility Act, kurz EAA.

Dahinter steckt die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments, welche am 17. April 2019 in Kraft trat und die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen innerhalb des Binnenmarktes der europäischen Mitgliedsstaaten regelt. Darunter fallen Telekommunikationsdienstleistungen, Bankdienstleistungen, staatliche und kommerzielle Webinhalte, Softwares, Hardware wie Telefone und TV-Geräte usw.

Wie genau die Umsetzung aussehen soll, regelt die EU-Norm EN 301 549.

Das ist an sich mittlerweile keine Neuigkeit mehr.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hingegen schon.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die Umsetzung des European Accessibility Act auf nationaler Ebene. Es regelt folglich, wie die Regelungen zur diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Nutzung von digitalen Produkten und Dienstleistungen im deutschen Recht verankert werden.

Das BFSG wurde bereits am 16. Juni 2021 verabschiedet. Nun wird es nach einer längeren Übergangszeit zum 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht. Ab diesem Datum müssen Dienstleister, Händler, Importeure und Hersteller sicherstellen, dass ihre Services für sämtliche Verbraucher hindernisfrei zur Verfügung stehen. Und darunter fallen auch Websites und Online-Shops.

In Kürze lassen sich die rechtlichen Rahmenbedingungen wie folgt zusammenfassen:

  • Der European Accessibility Act (EAA) regelt mit seinen EU-Richtlinien die Verfügbarkeit digitaler Angebote auf internationaler Ebene und definiert in der EU-Norm EN 301 549, wie diese umgesetzt werden soll.
  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die Anwendung des EAA, also die Umsetzung der Richtlinie (EU) in Deutschland. Die Inhalte wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Kooperation mit anderen Bundesministerien erarbeitet.
  • Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bieten als internationale Richtlinien Orientierung, wie sich Produkte, Dienstleistungen und Inhalte leicht zugänglich gestalten lassen.

Wen betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

In §1 (2) BFSG ist genau definiert, welche digitalen Produkte und Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG einhalten müssen.  Darunter fallen unter anderem:

  • Digitale Inhalte wie Websites, Plattformen und Apps,
  • Geräte mit Internetzugang wie Computer, Handy, Smart-TV, Mobiltelefone etc.;
  • Interaktive Elemente wie z.B. Bankautomaten, Parkscheinautomaten etc.;
  • Digitale Produkte wie E-Books, Bankdienstleistungen sowie Telefon- und Kommunikationsdienste.
  • Elektronischer Geschäftsverkehr, der u.a. auch alle Dienstleistungen einschließt, die über Webangebote erbracht werden – wie z.B. Kaufvorgänge in Webshops, Terminbuchungen oder andere Interaktionsmöglichkeiten.

Der Paragraf gilt grundsätzlich erst ab dem Inkrafttreten am 28. Juni 2025. Wenn du allerdings dein bereits bestehendes Angebot auch nach diesem Datum weiter verkaufen möchtest, musst du es ggf. so anpassen, dass es den Kriterien des BFSG entspricht.

Für wen gilt das BFSG nicht?

Natürlich gibt es hierfür auch Ausnahmeregelungen. Würde ein Einhalten des BFSG bedeuten, dass dein Produkt bzw. deine Dienstleistung komplett modifiziert werden müssten, so kann unter Umständen eine Ausnahmeregelung greifen. Gleiches gilt, falls die Regelungen des BFSG nachweislich ein Risiko für dein Unternehmen darstellen.

Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Beschäftige haben und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen vorweisen, können unter gewissen Bedingungen ebenfalls von den Vorgaben ausgenommen werden.

Unser Tipp: Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, solltest du dir fachlichen Rat einholen. Ein Rechtsanwalt wird dir darüber Auskunft geben können, ob dein Angebot von den Vorschriften des BFSG betroffen ist.

Gelten die Vorschriften des BFSG im B2C oder B2B?

In § 1 Abs. 3 des BFSG ist Folgendes festgehalten:

Produkte und Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.”

In anderen Worten, das Gesetz gilt in erster Linie für Dienstleistungen bzw. Produkte, die auf den Verbraucher ausgerichtet sind. Für den B2B-Bereich ist das BFSG deshalb vermutlich eher von geringer Relevanz.

Was sind mögliche Sanktionen für die Nichteinhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes?

Wir alle kennen das Spiel: Wo es ein Gesetz gibt, dort gibt es auch eine Strafe für das Zuwiderhandeln.

Beim BFSG übernehmen die Bundesländer sowie entsprechende öffentliche Stellen die Kontrolle über die rechtskonforme Umsetzung digitaler Produkte und Dienstleistungen.

Wird hierbei ein Verstoß ermittelt, so können sie…

  • …dich zu Korrekturmaßnahmen auffordern, die im Worst Case sogar bis zur Untersagung deiner Dienstleistung reichen können.
  • Bußgelder von bis zu 100.000 Euro erlassen.

Und das ist noch nicht alles. Auch die Verbraucher selbst sowie deine Mitbewerber haben die Möglichkeit, gegen Verstöße vorzugehen und entsprechende Unterlassungs- oder Kostenerstattungsansprüche geltend zu machen.

Du siehst, du solltest das Thema keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen.

Doch die Investition in barrierefrei gestaltete Websites schützt dich nicht nur vor empfindlichen Strafen. Mit einer BFSG-konformen Webseite profitierst du zudem von diversen Mehrwerten: 

Was sind die Vorteile von einem leicht zugänglichen Webangebot?

Du machst dein Angebot für alle sichtbar

Indem du deine Internetpräsenz für Nutzer mit und ohne Behinderungen zugänglich machst, erreichst du eine viel größere Zielgruppe. Und damit auch mehr potenzielle Kunden.

Bessere Benutzerfreundlichkeit

Einschränkungen oder nicht – von einer stärkeren Usability deiner Homepage profitieren all deine Besucher. Dank der besseren Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit und Verständlichkeit finden sie sich einfacher zurecht und gelangen schneller an das gewünschte Ziel.

SEO

Die Algorithmen der Suchmaschinen wie Google bewerten hindernisfreie Webseiten positiv. Das heißt, indem du deinen Webtauftritt nutzerfreundlich gestaltest, trägst du zusätzlich zu einem besseren Ranking deines Internetauftritts bei.

Du trägst aktiv zur Inklusivität des Internets bei

Zu guter Letzt darf bei diesem Thema der Aspekt der sozialen Verantwortung nicht fehlen. Indem du allen Internetnutzern uneingeschränkten Zugang zu deinen Webinhalten ermöglichst, machst du unsere Gesellschaft ein Stück besser.

Was sind typische Probleme bei der Nutzung von Websites, die nicht behindertengerecht sind?

Nun, nachdem der ganze theoretische Rahmen geklärt ist, wird es Zeit, in die Praxis einzutauchen.

Denn das Konzept der digitalen Barrierefreiheit lässt sich viel besser verstehen, wenn man weiß, was eigentlich hinter diesen ominösen Barrieren steckt.

Es gibt eine ganze Reihe an typischen Schwierigkeiten, auf die Menschen mit körperlichen und kognitiven Einschränkungen im Umgang mit einem Internetauftritt stoßen können:

  • Schriften sind zu klein und lassen sich in ihrer Größe nicht verändern.
  • Alternativtexte fehlen, sodass sehbehinderte Personen Schwierigkeiten haben, die Inhalte von Schaltflächen und Grafiken wahrzunehmen.
  • Untertitel bei eingebunden Video- oder Audiospuren fehlen, sodass hörgeschädigte Menschen die Inhalte nicht nachvollziehen können.
  • Strukturen und die dazugehörigen Navigationsmenüs sind so aufgebaut, dass hilfreiche Tools wie Screenreader sie nicht korrekt abbilden können.
  • Die Farbwahl bei der Text- und Bildgestaltung ist so gelagert, dass sehgeschädigte Personen Kontraste oder bestimmte Farben nicht oder nur schwer sehen können.
  • Komplizierte Texte voller Fachbegriffe, die das Leseerlebnis und Verständnis trüben.
  • Unzugängliche Informationen, was Nutzern das Bedienen per Tastatur oder das Ausfüllen von Formularen etc. erschwert.

Eure Website soll besser gefunden werden?

Gerne beraten wir euch in einem kostenfreien Erstgespräch und liefern Tipps, die sofort umgesetzt werden können.

Kostenlose Potenzialanalyse

Wie ist eine behindertengerechte Webseite gestaltet?

Nun, wo du eine bessere Vorstellung von der Problematik hast, gehen wir direkt zur Lösung für all diese Probleme über:

Was kannst du konkret tun, um eine barrierefreie Website zu gestalten?

Zunächst kommt es darauf an, welches Szenario auf dich zutrifft:

  1. Du willst bei einem neuen Webangebot den Anforderungen der Barrierefreiheit gerecht werden.
  2. Du möchtest eine bereits bestehende Internetpräsenz behindertengerecht machen.

In beiden Fällen existiert ein Maßnahmenkatalog, den du abarbeiten kannst. Der Unterschied besteht jedoch darin, wie aufwendig es wird, diesen umzusetzen.

Bei einem komplett neuen Projekt kannst du darauf achten, die Struktur, alle Inhalte sowie jegliche Funktionen von Anfang an so anzulegen, dass wirklich jeder sie bedienen kann

Hast du bereits ein Webangebot, so fällt im Vergleich dazu etwas mehr Arbeit an. Schließlich musst du bereits vorhandene Elemente nochmals komplett überarbeiten bzw. erweitern.

So oder so, es kann keineswegs schaden, mit der Umsetzung so früh wie möglich zu beginnen. Auf diese Weise stellst du nicht nur sicher, dass du für die offizielle Anwendung des BFSG im Jahr 2025 vorbereitet bist. Du ersparst dir auch unnötige Stressmomente und Wucherpreise, die auftreten, wenn man sich erst im letzten Moment darum kümmert.

Mit diesen Schritten stellst du sicher, dass dein Internetauftritt BFSG-konform ist

Damit du keine Zeit verlierst, haben wir dir eine Checkliste mit den wichtigsten Steps vorbereitet:

  • Bedienbarkeit mittels Tastatur – User, die motorische oder sensorische Schwierigkeiten haben, sollten in der Lage sein, deinen Webautritt mit der Tastatur nutzen zu können.
  • Logische Struktur – Der Aufbau deiner Webseiten muss so erfolgen, dass sie einfach zu navigieren ist – mit und ohne Hilfsmittel.
  • Lesbare Texte – Schriftarten und Kontraste sollten so angelegt sein, dass sie immer wahrgenommen werden können. Interaktive und bedienbare Elemente müssen sich dabei vom bloßen Fließtext abheben.
  • Nutze leicht verständliche Texte – Sorge dafür, dass jeder deine Webinhalte beim ersten Lesevorgang versteht. Ein einfacher und klarer Schreibstil trägt dazu maßgeblich bei. Aber auch die Strukturierung von Texten durch Überschriften, Hervorhebungen und das Verwenden von Aufzählungen ist von enormer Bedeutung.
  • Verstellbare Schriftgrößen – Menschen mit optischen Einschränkungen benötigen die Möglichkeit, Schriftgrößen nach Bedarf zu verstellen. Allerdings ohne, dass darunter die Funktionalität deines Webauftritts leidet.
  • Untertitel – Versieh Audio- und Videospuren mit Untertiteln in Originalsprache.
  • Alternativtexte – Alles, was keine Textform hat – also Bilder, Grafiken, Buttons etc. – benötigt einen hinterlegten Alt-Text. Dieser sollte aussagekräftig erklären, was zu sehen ist.
  • Verzichte auf Captchas – Captchas sind die Sicherheitsmechanismen, bei denen du z.B. aus 9 Bildern all jene anklicken muss, die ein Motorrad zeigen. Für Menschen mit Sehbehinderung ist dies allerdings eine große Hürde. Verwende daher andere Sicherheitsabfragen, wie z.B. eine Multi-Faktor-Authentifizierung.
  • Keine optischen Effekte – Grelle und sich bewegende Werbeanzeigen, flackernde GIFs und ähnliche Elemente können für Personen mit Epilepsie problematisch sein. Lass sie deshalb lieber weg.
  • Ermögliche eine einfache Interaktion – Jegliche Punkte, an denen ein User mit deiner Website interagieren kann, müssen barrierefrei im Quellcode angelegt sein. Das heißt, CTAs, Buttons, Kontaktformulare und ähnliche Felder müssen sich problemlos per Screenreader oder Tastatur bedienen lassen.

Informiere deine Besucher

Zu guter Letzt solltest du auf deiner Webpräsenz eine sogenannte Barrierefreiheitserklärung einbinden. Sie dient dazu, deine Besucher darüber zu informieren, in welchen Aspekten und in welchem Umfang dein Angebot problemlos zugänglich ist.

Wir empfehlen dir, diesen Passus nicht in das Impressum zu integrieren, sondern dafür eine eigenständige Seite anzulegen. Dadurch können User sie schneller finden und sich darüber informieren, wie sehr du um eine freie Zugänglichkeit aller Inhalte deines Webauftritts bemüht bist.

Ein weiterer Rat, den wir dir nicht vorenthalten wollen, ist, deiner Zielgruppe eine Reihe an Kontaktoptionen anzubieten. Beschränkst du dich beispielsweise allein auf ein Kontaktformular und hast nirgends eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ausgewiesen, so grenzt du allein dadurch schon Nutzer von deinem Angebot aus.

Wie finde ich heraus, ob meine Website leicht zugänglich ist?

Es existiert eine Reihe an Hilfsmitteln, um herauszufinden, inwieweit dein Webauftritt die Kriterien des BFSG erfüllt.

Auf offizieller Ebene gibt es BITX- und WCAG-Testverfahren anhand derer du den Grad der Barrierefreiheit deiner Webseiten bestimmen lassen kannst. Diese sind allerdings recht kostenintensiv und mit bürokratischem Aufwand verbunden.  Glücklicherweise gibt es noch drei alternative Lösungen:

  1. Du wendest dich an eine erfahrene Webdesign-Agentur. Diese kann einen Audit durchführen, um zu prüfen, inwieweit deine Webinhalte bereits behindertengerecht sind und wo noch Handlungsfelder bestehen.
  2. Eine weitere Möglichkeit ist, das Thema komplett einer Agentur anzuvertrauen. In diesem Fall wärst du alle Sorgen los, da sich Profis darum kümmern, deine Homepage zu optimieren.
  3. Du verschaffst dir mithilfe kostenloser Tools eine erste Orientierung.

Auch wenn Option 1 und 2 die deutlich stress- und risikoärmeren Varianten sind, solltest du bei einer Entscheidung für Option 3 nicht bei null anfangen müssen.

Deshalb haben wir dir eine kleine Auswahl an Tools zusammengestellt, mit deren Hilfe du die Barrierefreiheit deines Webauftritts testen kannst:

  • Kontrast-Checker – Wenn du wissen möchtest, ob die verwendeten Kontraste auf deiner Website adäquat sind.
  • Screenreader-Checker – Dieses Programm prüft, inwieweit dein Internetauftritt für assistierende Screenreader kompatibel ist.
  • Text-Checker – Dieses Tool stellt nicht nur sicher, dass du die Rechtschreibung und Grammatik einhältst. Es wertet auch die Lesbarkeit deiner Texte aus.
  • HTML-Checker – Kontrolliere, ob deine Programmiersprache nach Webstandards einwandfrei ist.

Und wenn du dabei nicht weiterkommst, sind wir als Webagentur gern für dich da 🙂

Philipp Pistis
Über den Autor

Philipp Pistis ist seit 2009 Webdesigner und Programmierer. Er hat mit seinem Team bereits über 300 WordPress Projekte erfolgreich umgesetzt und teilt sein Wissen hier auf diesem Blog.

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